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Vertrauensarbeitszeit: Gesetzliche Regelungen im DACH-Raum

Vertrauensarbeitszeit: Rechtliches im DACH-Raum

 

In der heutigen, schnelllebigen Arbeitswelt werden flexible Arbeitsmodelle immer wichtiger und beliebter – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Die Vertrauensarbeitszeit ist ein solches Modell, das auf den ersten Blick viele Vorteile bietet. Doch was genau bedeutet Vertrauensarbeitszeit, wie funktioniert sie und welche gesetzlichen Regelungen gelten im DACH-Raum? In unserem Blog-Post wollen wir all diesen Fragen auf den Grund gehen.

Wie funktioniert die Vertrauensarbeitszeit?

Die Vertrauensarbeitszeit basiert auf dem Prinzip, dass die Verantwortung für die Zeiteinteilung und Arbeitsorganisation bei den Arbeitnehmern liegt. Anstelle von festen Arbeitszeiten, wie beispielsweise von 9 bis 17 Uhr, können die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und betrieblichen Erfordernisse selbst einteilen. In der Praxis können dabei verschiedene Ansätze und Regeln gelten, je nachdem, wie der Arbeitgeber die Vertrauensarbeitszeit ausgestaltet. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Funktionsweise der Vertrauensarbeitszeit:

 

Vereinbarung von Zielen und Leistungsvorgaben: Um die Arbeitsleistung der Mitarbeiter bei der Vertrauensarbeitszeit beurteilen zu können, werden meist klare Zielvorgaben und Leistungskriterien festgelegt. Diese können in Form von Projektzielen, Umsatzzahlen oder anderen messbaren Kriterien definiert sein.

 

Eigenverantwortliche Zeiteinteilung: Innerhalb der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit und Pausen sowie der betrieblichen Anforderungen können die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit selbst einteilen. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass sie früher anfangen oder später aufhören zu arbeiten oder ihre Arbeitszeit aufteilen, um privaten Verpflichtungen nachzukommen.

 

Dokumentation der Arbeitszeit: Auch bei der Vertrauensarbeitszeit müssen die geleisteten Arbeitsstunden dokumentiert werden. Die Mitarbeiter sind in der Regel verpflichtet, ihre Arbeitszeiten selbst zu erfassen und an den Arbeitgeber zu melden. Die Art der Zeiterfassung kann dabei variieren – von manuellen Eintragungen in Tabellen bis hin zu digitalen Zeiterfassungssystemen.

 

Kontrolle und Bewertung der Arbeitsergebnisse: Statt der Anwesenheit und Arbeitszeit der Mitarbeiter stehen bei der Vertrauensarbeitszeit die tatsächlichen Arbeitsergebnisse im Fokus. Der Arbeitgeber bewertet die Leistung der Mitarbeiter anhand der vereinbarten Zielvorgaben und Leistungskriterien.

 

Vertrauensarbeitszeit bedeutet eine eigenverantwortliche Zeiteinteilung der Arbeitszeit mit Fokus auf Ziele und Leistungsvorgaben.

Auch wenn eine Dokumentation der Arbeitszeit stattfindet, werden Arbeitsergebnisse kontrolliert und bewertet – nicht Anwesenheiten und tatsächlich geleistete Arbeitszeit.

Gesetzliche Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit im DACH-Raum

Im DACH-Raum – also in Deutschland, Österreich und der Schweiz – gelten verschiedene gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit, die auch bei der Vertrauensarbeitszeit beachtet werden müssen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen in den einzelnen Ländern.


Deutschland:

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die grundlegenden Bestimmungen zur Arbeitszeit. Auch bei der Vertrauensarbeitszeit dürfen die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Dazu gehören eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag (bzw. 10 Stunden nach entsprechendem Ausgleich) und eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Außerdem müssen Arbeitnehmer eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen einhalten und an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht arbeiten.

 

Österreich:

In Österreich regelt das Arbeitszeitgesetz (AZG) die Bestimmungen zur Arbeitszeit. Ähnlich wie in Deutschland sind auch hier eine maximale tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (bzw. 10 Stunden, sofern innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Ausgleich erfolgt) und eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vorgesehen. Die Mindestruhezeit beträgt ebenfalls 11 Stunden, und die Sonn- und Feiertagsruhe ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Eine Besonderheit in Österreich ist die sogenannte "Gleitzeit", bei der Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Rahmens flexibel einteilen können.

 

Schweiz:

In der Schweiz ist die Arbeitszeit im Arbeitsgesetz (ArG) geregelt. Die Bestimmungen zur Arbeitszeit sind hier etwas weniger streng als in Deutschland und Österreich. So beträgt die maximale tägliche Arbeitszeit 9 Stunden (bzw. 12 Stunden, sofern der Arbeitnehmer dies ausdrücklich wünscht und ein Ausgleich gewährleistet ist). Die wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt bei 45 bzw. 50 Stunden, je nach Branche und Art der Tätigkeit. Die Mindestruhezeit beträgt auch in der Schweiz 11 Stunden, und es gibt ebenfalls Bestimmungen zur Sonn- und Feiertagsruhe. In der Schweiz ist zudem das Modell der "annualisierten Arbeitszeit" verbreitet, bei dem die Arbeitszeit flexibel über das gesamte Jahr verteilt wird, solange die gesetzlichen Höchstgrenzen eingehalten werden.

 

Vertrauensarbeitszeit: Rechtliches im DACH-Raum

Ist die Vertrauensarbeitszeit das passende Arbeitsmodell?

Die Vertrauensarbeitszeit bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber viele Vorteile, wie etwa eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit, gesteigerte Produktivität und eine bessere Work-Life-Balance. Dennoch ist dieses Arbeitsmodell nicht für alle Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen geeignet. Um festzustellen, ob die Vertrauensarbeitszeit das passende Arbeitsmodell für Sie oder Ihr Unternehmen ist, sollten folgende Punkte beachtet werden:

 

Die Vertrauensarbeitszeit funktioniert am besten bei Tätigkeiten, bei denen die Arbeitsergebnisse gut messbar sind und die Arbeitsaufgaben zeitlich flexibel erledigt werden können. Bei Tätigkeiten mit starker Kundenorientierung oder einer hohen Abhängigkeit von anderen Teammitgliedern kann die Vertrauensarbeitszeit weniger geeignet.

 

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