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in Köln vom 10.09. bis 12.09.2024 in Halle 4.2 Stand F.12

Covid-19 Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung

Covid-19 Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung

Die zweite Welle hat uns erreicht und strengere Maßnahmen müssen erneut ergriffen werden. Zum Schutze und der Gesundheit aller im Betrieb sollen Gefährdungen – in diesem Fall Covid-19 – vermieden oder zumindest reduziert werden. Genutzt werden kann dafür die Gefährdungsbeurteilung, die hier um den Bereich Covid-19 erweitert werden muss. Hier erfahren Sie, wie Sie diese durchführen müssen und was dabei zu beachten ist.

Um die Gefährdungsbeurteilung strukturiert darstellen zu können, empfiehlt sich die tabellarische Form. Dabei kommt in die erste Spalte die Gefährdung, welche kurz skizziert wird, z.B. „Ansteckung durch Aerosole“. Zur Beurteilung gehört die Klassifizierung der Gefahr, bspw. von gering bis hoch, sowie die Zieldefinition für die Maßnahmen, z.B. „Infektionsrisiko minimieren“. In die nächste Spalte gehören die Maßnahmen, z.B. „Abstand von 1,5m ermöglichen, indem nur jeder zweite Arbeitsplatz genutzt wird“. Es folgen weitere Informationen zum Verantwortlichen und dem Zeitraum der Umsetzung. Abschließend sollte noch festgelegt werden, wie die Wirksamkeit überprüft werden kann und wann diese Evaluation stattfindet. Folgende Arbeitsbedingungen sollten geprüft werden, sofern sie im Unternehmen existieren:

  • Organisatorische Bedingungen: Arbeitszeit- und Pausengestaltung, Homeoffice, Zutritt Betriebsfremder, Umgang mit Verdachtsfällen, Rückkehr zur Arbeit nach einer Infektion, arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Kontakte zu anderen Personen: Arbeitsweg, am Arbeitsplatz, Besprechungen, Sanitärräume, Kantinen/Pausenräume, Lüftung, Transporte, Nutzung von Arbeitsmitteln, Arbeitskleidung/PSA
  • Psychische Belastung: Unterstützung/Kommunikation, Aufgabenverteilung & Handlungsspielraum, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation (bes. Zeitgestaltung)

TOP-Prinzip

Bei der Umsetzung der Maßnahmen sollte die Reihenfolge nach dem TOP-Prinzip (Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen) erfolgen, wobei technisch mögliche Maßnahmen vorrangig zu ergreifen sind. Allgemein gelten für alle die AHA-L-Regeln – Abstand, Hände waschen, Alltagsmasken und Lüften –, um das Infektionsrisiko zu senken. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer, teils unwichtig scheinender Maßnahmen, die zur Minimierung beitragen können:

  • Führungskräfte haben Vorbildfunktion und sind für die Umsetzung von Maßnahmen verantwortlich, dazu gehört auch die regelmäßige Unterweisung von Mitarbeitern und die Kontrolle der Umsetzung
  • Ermöglichen Sie die Arbeit im Homeoffice
  • Definieren Sie besondere Regelungen für Mitarbeiter aus Risikogruppen
  • Keine Shared Working Spaces und gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln
  • Regelmäßige (desinfizierende) Reinigung von Oberflächen, die hochfrequentiert von mehreren Personen genutzt werden
  • Lüften Sie regelmäßig und lassen Sie möglichst alle Türen geöffnet
  • Empfangsbereiche definieren und Abgrenzen
  • Barrieren schaffen, z.B. mit Trennwänden
  • Vermeiden Sie öffentliche Verkehrsmittel, nutzen Sie stattdessen PKW, Fahrrad oder gehen Sie zu Fuß
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