Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Anlage 3 zu § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Erklärung in einfacher Sprache)


Inklusion ist uns sehr wichtig und Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für Inklusion. Deshalb unternehmen wir viele Anstrengungen, um unsere Produkte uns Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach dem BFSG, die die im Impressum mit Namen und Anschrift aufgeführten Gesellschaften der HR Puls GmbH - im folgenden „HRpuls“ genannt - auf der Website www.hrpuls.de anbieten. Sie wurde am 26.06.2025 erstellt und wird bei Änderungsbedarf, mindestens aber jährlich, überprüft. Die erste Überprüfung findet also spätestens am 26.06.2026 statt.

Beschreibung der geltenden Anforderungen:

Die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit unserer Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr folgen aus § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 3 Nummer 5 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“) sowie aus der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung („BFSGV“), die auf der Grundlage von § 3 Absatz 2 BFSG erlassen wurde. Die Verpflichtung zur Abgabe dieser Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Leistungen folgt aus § 14 Absatz 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zum BFSG sowie (in Bezug auf die Zugänglichmachung) aus § 14 Absatz 1 Nummer 2, zweiter Halbsatz BFSG in Verbindung mit der BFSGV.

Allgemeine Beschreibung unserer Leistungen:

HRpuls bietet eine cloudbasierte Software mit 15 Modulen für alle wichtigen HR Themen wie Bewerbermanagement, Multiposting, Branding, Personalplanung, Talentpool, digitale Personalakte, vorbereitende Lohnabrechnung, Abwesenheiten, Zeiterfassung, Onboarding & Exit, Mitarbeitergespräche & Zielvereinbarungen, Feedback, Mitarbeiterbefragungen, Gefährdungsbeurteilung und Weiterbildung.

Zusätzlich bietet HRpuls fachliche, methodische und technische Beratung im Rahmen der Implementierung der Software an. Auf Wunsch werden individuelle Entwicklungen der Software als Change Request durchgeführt. Alle angebotenen Leistungen werden auf der Website www.hrpuls.de erklärt. Diese Erklärungen stehen auf einzelnen Produktseiten, die Module genannt werden.

Anpassung von Darstellungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit:

Auf der Webseite www.hrpuls.de erscheint ein Symbol für Barrierefreiheit. Bei Klick des Symbols öffnet sich ein Dialog, in dem sehr viele Einstellungen wie Schriftgröße oder Kontrast eingestellt werden. Die Barrierefreiheit der Leistungen auf der Website www.hrpuls.de richten wir an den Anforderungen des Standards zur digitalen Barrierefreiheit EN 301 549 aus.

Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Die Marktüberwachungsbehörde ist für Wirtschaftsakteure die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) in Magdeburg.

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