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Lohnnebenkosten berechnen: So hoch sind die Abgaben

 

Wie sind die Lohnnebenkosten definiert?

Lohnnebenkosten, auch sekundäre Arbeitskosten genannt, beinhalten alle Kosten, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt des Arbeitnehmers bezahlen muss. Dazu gehören beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung), Betriebsunfallversicherung und Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.

 

In Deutschland belaufen sich die Lohnnebenkosten auf durchschnittlich 28% des Bruttolohns (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2023).

 

Lohnnebenkosten erfüllen einerseits eine soziale Funktion: Sie leisten einen Beitrag zur sozialen Absicherung der Arbeitnehmer, indem sie wichtige Sozialversicherungen finanzieren, die im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter Unterstützung bieten.

Andererseits stellen sie eine finanzielle Belastung für Arbeitgeber dar. Diese Kosten beeinflussen die Gesamtarbeitskosten erheblich und können Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen haben. Höhere Lohnnebenkosten können zur Zurückhaltung bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze führen, während niedrige Lohnnebenkosten die Einstellung neuer Mitarbeiter erleichtern können. Zudem haben sie Auswirkungen auf die Arbeitskosten, die Produktionskosten und letztendlich auch auf die Preise der Produkte und Dienstleistungen.

 

Die Höhe der Lohnnebenkosten variiert und hängt von unterschiedlichen Faktoren wie dem Gehalt des Mitarbeiters oder geltenden Tarifverträgen ab.

 

 

So werden die Lohnnebenkosten berechnet

Nachfolgend ist die Berechnung von einigen Lohnnebenkosten erläutert:


Sozialversicherungsbeiträge: Diese sind in der Regel prozentual am Bruttolohn des Mitarbeiters. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tragen zu diesen Beiträgen bei und sie werden direkt vom Gehalt abgezogen.

  • Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6% vom Bruttolohn, davon zahlt der Arbeitgeber 7,3% und der Arbeitnehmer 7,3%. Zusätzlich können Krankenkassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, die in der Regel paritätisch aufgeteilt werden.
  • Rentenversicherung: Der Beitrag liegt bei 18,6% des Bruttolohns, aufgeteilt in 9,3% jeweils vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz liegt bei 2,4% des Bruttolohns, davon zahlt der Arbeitgeber 1,2% und der Arbeitnehmer 1,2%.
  • Pflegeversicherung: Der Beitragssatz liegt bei 3,05% des Bruttolohns (3,3% bei Kinderlosen über 23 Jahre), davon übernimmt der Arbeitgeber 1,525% und der Arbeitnehmer 1,525% (bzw. 1,775% für Kinderlose).


Betriebsunfallversicherung: Diese Kosten trägt allein der Arbeitgeber. Die Beitragssätze variieren je nach Risikoklasse des Unternehmens und werden auf die Bruttolohnsumme berechnet.


Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Diese variieren je nach Tarifvertrag und anderer Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Um die gesamten Lohnnebenkosten zu berechnen, wird der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen, der Beitrag zur Betriebsunfallversicherung und eventuelle Zuschläge zu dem Bruttogehalt des Mitarbeiters hinzuaddiert.

 

 

So optimieren Sie die Lohnnebenkosten

Grundsätzlich lassen sich die direkten Lohnnebenkosten nur durch einige wenige Maßnahmen tatsächlich senken. Ein Stuerberater kann hier beraten.

 

  • Wechsel der Steuerklasse: Da die Steuerklasse an gewisse Rahmenbedingungen geknüpft ist, ist dies nur begrenzt möglich. Bei einer Heirat kann sich ein Wechsel von Steuerklasse 1 in die Steuerklassen 3 und 5 lohnen. Ansonsten wirkt sich der Wechsel in Klasse 4 ebenfalls auf die anfallenden Lohnnebenkosten aus.
 
  • Wechsel der Krankenkasse: Der Prozentsatz, den Krankenkassen zur Krankenversicherung erheben, varriert von Kasse zu Kasse leicht – meist nur in der Nachkommastelle. Aber selbst das spart auf das Jahr gesehen Bares. Ein Vergleich, auch der darin enthaltenen Leistungen, kann sich lohnen.
 
  • Betriebliche Altersvorsorge: Wer eine betriebliche Altersvorsorge nutzt, kann für die Zeit der Rente im Erwerbstätigenalter ansparen. Der Sparbetrag wird dabei vom Brutto-Lohn abgezogen, was die Lohnnebenkosten dadurch senkt. Zusätzliches Einkommen durch diese Bonusrente muss später im Alter allerdings wieder versteuert werden. Ein Steuerberater kann zum sinnvollen Einsatz dieses Instruments beraten.

 

Es gibt zudem weitere Möglichkeiten, mehr Netto aus dem Brutto herauszuholen – entweder als Arbeitnehmer (fragen Sie bei der nächsten Gehaltsverhandlung nach zusätzlichen Bezügen) oder als Arbeitgeber (so erhöhen Sie die Attraktivität des Arbeitsplatzes):

 

1. Sachbezüge: Sachbezüge wie Warengutscheine, Tankgutscheine oder Zuschüsse für Kinderbetreuung sind steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat.

2. Gesundheitsförderung: Unternehmen können ihren Mitarbeitern Zuschüsse für Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Kurse zur Gesundheitsförderung oder betriebliche Gesundheitsmaßnahmen gewähren. Diese Zuschüsse sind bis zu 500 Euro pro Jahr steuerfrei.

3. Jobticket: Ein Jobticket ermöglicht Mitarbeitern die vergünstigte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Die Kosten für das Jobticket können vom Arbeitgeber bezuschusst werden.

4. Mobilitätspauschale: Die Mobilitätspauschale ist ein steuerfreier Zuschuss für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die Höhe der Mobilitätspauschale ist abhängig vom Entfernungskilometer.

5. Weiterbildung: Unternehmen können ihren Mitarbeitern die Kosten für Weiterbildungen übernehmen. Die Kosten für Weiterbildungen sind steuerlich absetzbar.

 

 

Häufig gestellte Fragen

Was zählt alles zu den Lohnnebenkosten?
Zu den Lohnnebenkosten zählen z.B. Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur beruflichen Weiterbildung und zur Altersvorsorge.

Wer trägt die Lohnnebenkosten?
Normalerweise trägt der Arbeitgeber die Lohnnebenkosten, allerdings gibt es auch Kosten, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden.

Wie kann man die Lohnnebenkosten reduzieren?
Eine Möglichkeit, die Kosten zu reduzieren, ist die Nutzung steuerbegünstigter Leistungen oder Zuschüsse, wie z.B. Jobtickets.