Nebenbeschäftigung: Frau arbeitet am Laptop, trägt beiges Hemd, grüner Hintergrund mit Pflanzen, moderne und ruhige Atmosphäre.

Nebenbeschäftigung 2025: Rechte, Pflichten und gesetzliche Grenzen

 

Einleitung: Nebenjob, Nebentätigkeit oder Selbstständigkeit?

In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wachsendem Wunsch nach Selbstverwirklichung ist die Nebenbeschäftigung für viele Menschen zur Normalität geworden. Ob Minijob, freiberufliche Tätigkeit, Ehrenamt oder ein eigenes kleines Gewerbe – die Gründe für eine zusätzliche Tätigkeit neben dem Hauptjob sind vielfältig.

 

Doch: Wer einer Nebenbeschäftigung nachgeht, muss sich an klare Regeln halten. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitnehmer haben, welche rechtlichen Grenzen gelten – und wie Sie rechtssicher agieren.

 

Was ist eine Nebenbeschäftigung?

Eine Nebenbeschäftigung ist jede zusätzliche Tätigkeit neben dem Hauptarbeitsverhältnis – unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird. Dazu gehören:

 

  • Minijobs (bis 538 € / Monat)

  • freiberufliche Tätigkeiten (z. B. Nachhilfe, Grafikdesign)

  • Gewerbliche Tätigkeiten (z. B. Online-Shop, E-Commerce)

  • ehrenamtliches Engagement (z. B. in Vereinen, als Trainer

 

Nebenbeschäftigung anmelden – ist das Pflicht?

Arbeitgeber informieren: Wann und wie?

In vielen Arbeitsverträgen finden sich Klauseln zur Anzeigepflicht. Rechtlich gilt: Eine generelle Genehmigungspflicht ist nicht zulässig, aber in bestimmten Fällen kann eine Meldung notwendig oder sinnvoll sein.

 

Ein Mustertext zur Anzeige einer Nebenbeschäftigung:

 

Sehr geehrte/r [Name Arbeitgeber],

hiermit zeige ich an, dass ich ab dem [Datum] eine Nebenbeschäftigung als [Tätigkeit] bei [Firma / freiberuflich] ausübe. Diese Tätigkeit erfolgt außerhalb meiner Arbeitszeit und beeinflusst meine Haupttätigkeit nicht.

Mit freundlichen Grüßen  

[Name]

 

Arbeitszeitgesetz und Nebenjobs

Nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) dürfen Arbeitnehmer maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten – inklusive aller Beschäftigungen. Auch Ruhezeiten und Pausenregelungen gelten weiterhin.

 

Beispiel:

 

Wer 40 Stunden im Hauptjob arbeitet, darf maximal 8 Stunden in der Nebenbeschäftigung leisten – es sei denn, es handelt sich um kurzfristige Mehrarbeit mit Ausgleich.

 

Konkurrenzverbot und Loyalitätspflicht

Nebenjobs, die in direkter Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen, sind grundsätzlich nicht erlaubt. Das gilt besonders für Tätigkeiten:

 

  • bei direkten Mitbewerbern

  • im gleichen Marktsegment

  • bei Nutzung von Know-how aus dem Hauptjob

Ein Verstoß kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung nach sich ziehen.

 

Krankheit und Urlaub

Nebenbeschäftigung während Krankschreibung

Während einer Krankschreibung ist jede Nebentätigkeit höchst kritisch zu betrachten. Wer trotz Krankmeldung arbeitet, riskiert:

 

  • Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit

  • Lohnfortzahlungsentzug

  • ggf. Abmahnung oder Kündigung

 

Arbeiten im Urlaub

Im Urlaub dürfen Sie arbeiten – solange der Erholungszweck nicht beeinträchtigt wird. Eine dauerhafte Erwerbstätigkeit im Urlaub kann gegen arbeitsrechtliche Grundsätze verstoßen.

 

Berufsgruppen-Besonderheiten

Azubis

 

  • Brauchen meist Zustimmung des Ausbildungsbetriebs

  • Keine Beeinträchtigung des Lernerfolgs

  • Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

 

Beamte

 

  • Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig

  • Max. 8 Stunden pro Woche erlaubt (§ 99 BBG)

  • Keine Beeinträchtigung des Dienstes

 

Teilzeitkräfte

 

  • Gelten dieselben Regeln wie für Vollzeitkräfte

  • Schnellere Überschreitung der Wochenarbeitszeit

 

Kurzinfo: Steuern und Abgaben bei Nebenbeschäftigungen

  • Minijob: Bis 538 €/Monat meist steuerfrei – Pauschalabgaben zahlt der Arbeitgeber.

  • Midijob: Geringere Sozialabgaben – Beiträge steigen mit dem Einkommen.

  • Selbstständigkeit: Einkünfte sind steuerpflichtig, ggf. Umsatzsteuer relevant.

  • Ehrenamt: Steuerfreie Freibeträge möglich (bis 3.000 €/Jahr).

 

Tipp: Einnahmen immer dokumentieren & ggf. in der Steuererklärung angeben.

 

Checkliste: Darf ich eine Nebenbeschäftigung ausüben?

  • Überschreitet die Gesamtarbeitszeit nicht 48 Stunden/Woche?

  • Gibt es keinen Interessenkonflikt mit dem Arbeitgeber?

  • Bleibt die Leistung im Hauptjob erhalten?

  • Ist die Tätigkeit rechtlich erlaubt (z. B. keine Schwarzarbeit)?

  • Wurden Steuer- und Versicherungspflichten geklärt?

  • Wurden vertragliche Regelungen beachtet?

  • Wurde der Arbeitgeber (falls nötig) informiert?

 

Irrtümer: Was viele falsch machen

„Ich darf immer bis 450 € steuerfrei verdienen“
→ Falsch! Die Grenze liegt seit 2022 bei 538 € – und nicht jede Tätigkeit fällt darunter.

 

„Ein Minijob muss nicht gemeldet werden“
→ Falsch! Auch Minijobs können relevante Auswirkungen auf Sozialabgaben oder den Hauptjob haben.

 

„Im Urlaub darf ich unbegrenzt arbeiten“
→ Falsch! Urlaub ist für Erholung da – intensive Erwerbstätigkeit kann problematisch sein.

 

FAQ zu Nebenbeschäftigungen

Muss ich meinem Arbeitgeber meine Nebenbeschäftigung melden?

In vielen Fällen ja – insbesondere wenn es der Arbeitsvertrag fordert oder Auswirkungen auf die Arbeit zu erwarten sind.

 

Wie viel darf ich zusätzlich arbeiten?

Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei 48 Stunden pro Woche (inkl. Haupt- und Nebenbeschäftigung).

 

Ist eine selbstständige Tätigkeit erlaubt?

Ja, sofern sie nicht konkurrenzierend ist und keine Beeinträchtigung der Haupttätigkeit vorliegt.

 

Was gilt bei mehreren Minijobs?

Mehrere Minijobs gleichzeitig können zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen führen.

 

Muss ich die Einnahmen versteuern?

Ja, sofern sie nicht pauschal versteuert sind (wie beim klassischen Minijob).

 

Fazit

Eine Nebenbeschäftigung kann finanziell und persönlich bereichernd sein – wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

 

Achten Sie auf:

 

  • Transparente Kommunikation mit dem Arbeitgeber

  • Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen

  • Klare Trennung zwischen Haupt- und Nebentätigkeit

  • Korrekte steuerliche Behandlung